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AGB’s

für Teilnehmer von Curdin Perl Training Camps

 

  • Alle Anmeldungen müssen schriftlich auf www.curdinperl.ch erfolgen. Die Anmeldungen sind verbindlich.

  • Das Mindestalter für die Kursteilnahme beträgt 18 Jahre.

  • Die Kurskosten werden in Rechnung gestellt und müssen vor Kursbeginn bezahlt werden.

  • Im Verhinderungsfall wird das Kursgeld wie folgt rückerstattet:

  • bis 30 Tage vor Kursbeginn: 100% der Kurskosten

  • weniger als 30 Tage bis 10 Tage vor Kursbeginn gegen Vorweisung eines ärztlichen Attest: 50% der Kurskosten

  • weniger als 10 Tage vor Kursbeginn werden keine Kurskosten zurückerstattet.

  • Für die Rückerstattung der Übernachtungskosten im Hotel gelten die AGB’s des Hotel Schweizerhof in Sils. Es empfiehlt sich eine Annulations-/Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen.

  • Die/der Kursteilnehmer/in bestätigt, dass keine Kenntnisse von medizinischen Problemen vorliegen, die einer Teilnahme an den Kursen entgegenstehen und verpflichtet sich, die Trainingstauglichkeit im Zweifelsfall selbstständig abzuklären und gegebenenfalls eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Jegliche Beeinträchtigung, sowohl physischer als auch psychischer Art, muss dem Kursleiter vor Ausbildungsbeginn mitgeteilt werden.

  • Versicherung ist Sache der Kursteilnehmer. Die Kursleitung lehnt jede Haftung für Unfälle, körperliche/gesundheitliche Probleme/Schäden und Schäden an Material vollumfänglich ab.

  • Die Teilnahme an sämtlichen Kursaktivitäten erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr.

  • Sämtliches Material ist von den Kursteilnehmern selbst mitzubringen und während des Camps auf eigene Verantwortung zu warten.

  • Die/der Kursteilnehmer/in erklärt sich mit der Verarbeitung der persönlichen Daten durch die Kursleitung insoweit einverstanden, als diese für die Abwicklung der damit verbundenen Geschäftsabläufe erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und keinem Dritten, werder kostenpflichtig noch unentgeltlich, zur Verfügung gestellt. Vorbehalten bleibt die Offenlegung von Daten gemäss gerichtlicher oder behördlicher Verfügung. Die/der Kursteilnehmer/in gewährt der Kursleitung das Recht, Fotos und Videoaufnahmen für Weiterbildungs- und Marketingzwecke ohne Entgelt zu verwenden.

  • Anwendbar ist ausschliessliche schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist St. Moritz.

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